Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
über Schulungen, Kurse und Beratung
des Instituts für das begabte Kind, Dr. Oschmann GmbH (nachfolgend Institut)
1. Vertragliche Grundlagen
Das Institut ist Anbieter für die intellektuelle und individuelle Förderung von intellektuell begabten Kindern und Jugendlichen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Schulungen und Kursen und die diesbezügliche Beratung und Erstellung von Gutachten durch das Institut.
2. Inhalt der Leistungen
2.1 Allgemeines zu Kursen und Schulungen durch das Institut
Das Institut verfügt über besonderes Wissen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Schulung und Weiterbildung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Für den jeweiligen Kurs/Schulung setzt das Institut fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein Referentenwechsel wird nach Möglichkeit vermieden, kann indes nicht ausgeschlossen werden. Eine Verschiebung oder ein Referentenwechsel im Schulungsablauf berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des geschuldeten Kursentgeltes, soweit der Wechsel oder die Verschiebung den Kurs nicht wesentlich beeinträchtigen wird. Das Institut schuldet keinen Schulungserfolg, denn der Erfolg hängt im Wesentlichen von dem Kursteilnehmer ab.
2.2 Schulungsort
Die Kurse finden i. d. R. im Institut statt. Feste Kursräume innerhalb des Instituts können nicht zugesichert werden. Kurzfristige Änderungen der Schulungsräume bleiben vorbehalten. Bei Exkursionen oder anderen Veranstaltungen kann der Ort nach vorheriger Ankündigung variieren. Dies ist ebenfalls durch die Versicherung nach Rückgabe des unterschriebenen Kursvertrages abgedeckt.
2.3 Teilnehmeranzahl
Die Mindestteilnehmeranzahl ergibt sich aus dem Kursvertragsformular. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss ist das Institut berechtigt, die Schulung zu stornieren. Bei einer Teilnehmerzahl von drei oder weniger behält sich das Institut die Möglichkeit vor, die Kursteilnehmer in Alternativkurse umzuverteilen, da die Mindestteilnehmerzahl nicht gegeben ist.
2.4 Zahlungen
Es gelten die Kursgebühren, die im Kursvertrag vereinbart werden. Die Kursgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang der Schulung entstehen, insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungskosten und Unterrichtsmaterialkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Weiterhin wird pro Kursvertrag eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € berechnet. Ab dem 3. Parallelvertrag pro Kursteilnehmer entfällt diese Bearbeitungsgebühr.
2.4.1 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme
Eine nur teilweise Teilnahme an einem Kurs oder einer Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.
2.4.2 Zahlungsfrist
Kursgebühren sind gemäß der Vereinbarung zur Fälligkeit zahlbar. Die laufende Kursgebühr wird per Lastschrift jeweils zum 5. eines jeden Monats abgebucht. Die einmalige Bearbeitungsgebühr wird zusammen mit der ersten Kursgebühr per Lastschrift eingezogen.
Wird ausdrücklich kein Lastschriftverfahren gewünscht, ist eine Überweisung möglich. Die laufende Kursgebühr ist dann bis zum 5. eines jeden Monats auf das Konto des Instituts bei der Postbank Dortmund unter der Konto-Nr. 163 923 461 (BLZ 440 100 46) unter Angabe der im Vertragsschein angegebenen Organisationsnummer zu überweisen. Die Bearbeitungsgebühr muss mit der ersten Monatsrate zu Vertragsbeginn überwiesen werden.
Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 20,00 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt. Im Falle einer einvernehmlichen Umbuchung oder einer seitens des Instituts ausdrücklich bewilligten Stornierung werden zuviel gezahlte Gebühren erstattet.
2.5 Beratung/Gutachten
Das Institut bietet auch Beratungsleistungen an, die im Institut vor Ort erfolgen oder auch nach Vereinbarung in Schulen und/oder Kindergärten etc. erfolgen. Der Inhalt der Beratungsleistung wird jeweils individuell vereinbart. Ein Erfolg ist dabei nicht geschuldet. Insbesondere hängt die Beratungsleistung und Expertisenerstellung von den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Teilnehmers ab.
Beratungsgebühren sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 20,00 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt.
3. Mitwirkungspflichten
Soweit Vorkenntnisse oder andere Voraussetzungen erforderlich sind, wird dies im Vertrag gesondert hervorgehoben. Darauf wird jeder Kursteilnehmer bzw. Vertragspartner hingewiesen.
Die Kursteilnehmer haben insbesondere pünktlich zum Kurs zu erscheinen. Das Institut weist darauf hin, dass Zutrittskontrollen zum Gebäude bestehen und insbesondere zum Institut, damit die sichere und ungestörte Teilnahme an den Kursen gewährleistet wird.
Ist eine Beratungsleistung Gegenstand des Vertrages, so ist der Kursteilnehmer bzw. der Vertragspartner verpflichtet, dem Institut nach Möglichkeit alle zur Verfügung stehenden Unterlagen (z. B. Berichte, Beurteilungen der Schule / des Kindergartens) zur Verfügung zu stellen.
An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen des Kurses den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, bestehen zu Gunsten des Instituts Urheberrechte sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte. Insbesondere behält sich das Institut alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere solche an Übersetzung und Vervielfältigung, vor.
4. Kurswechsel
Der Wechsel zwischen angebotenen Kursen wird ermöglicht, soweit die Institutsleitung ausdrücklich zustimmt. Die Referenten sprechen lediglich Empfehlungen aus und sind nicht berechtigt, selbstständig einen Wechsel zu veranlassen. Das Institut weist darauf hin, dass der Kurswechsel zu abweichenden Kursgebühren und Kündigungsfristen führen kann.
5. Vertraulichkeit
Das Institut wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Erkenntnisse über die Kursteilnehmer oder den Vertragspartner streng vertraulich behandeln. Dies gilt insbesondere für die Kursreferenten. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht selbstverständlich auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Das Institut verpflichtet sich, allen Mitarbeitern, die mit der Durchführung dieses Kursvertrages beschäftigt sind, eine Datenschutzerklärung gemäß § 5 BDSG vorzulegen und die Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung der bekannt werdenden Vorgänge im Institut zu verpflichten.
6. Pädagogische Maßnahmen
Das Institut ist berechtigt, aus pädagogischen und erzieherischen Gründen Maßnahmen zur Erhaltung der Kursdisziplin zu ergreifen. Stört der Kursteilnehmer den Unterricht oder fügt er sich nicht in die sozialen Gefüge der Kursgruppe ein, so wird das Institut mit den Erziehungsberechtigten ein erläuterndes Gespräch führen. Nach Gesprächsdurchführung und erneuten Störungen ist das Institut berechtigt, vorübergehend den Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen und/oder einen anderen Kurs anzubieten, soweit dies pädagogisch als zulässig erscheint.
Auch bei einem anteiligen oder gänzlichen Ausschluss wegen überwiegender Störung des Kursteilnehmers bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt.
7. Versicherung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, dauerhaft während der Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung für den Kursteilnehmer abzuschließen und die Versicherungspolice dem Institut in Kopie vorzulegen.
8. Haftung
Das Institut haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet das Institut nur in folgendem Umfang: Der Vertragspartner hat dem Institut zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
Verletzt das Institut eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet das Institut auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insgesamt ist die Schadenshöhe begrenzt auf 2,5 Mio. € bei Personenschäden, auf 2,5 Mio. € bei Sachschäden und bei reinen Vermögensschäden auf 100.000,00 € pro Schadensfall, insgesamt ist für dieses Vertragsverhältnis die Schadensersatzhöhe begrenzt. Die Schadensfälle sind 2-fach maximiert (pro Jahr höchstens das Doppelte der Schadenshöhe). Die Haftung wegen Arglist nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z. B. Teilnehmer/In, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
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