AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
über Schulungen, Fördermaßnahmen und Beratung
des Instituts für das begabte Kind, Dr. Oschmann GmbH (nachfolgend Institut)

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung,
z. B. TeilnehmerIn, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Stand: 04.09.2018

1. Vertragliche Grundlagen

Das Institut ist Anbieter für die intellektuelle und individuelle Förderung von intellektuell begabten Kindern und Jugendlichen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Schulungen und Fördermaßnahmen und die diesbezügliche Beratung und Erstellung von Gutachten durch das Institut.

 

2. Inhalt der Leistungen

2.1 Allgemeines zu Fördermaßnahmen und Schulungen durch das Institut

Das Institut verfügt über besonderes Wissen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Schulung und Weiterbildung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Für die jeweilige Fördermaßnahme/Schulung setzt das Institut fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein Referentenwechsel wird nach Möglichkeit vermieden, kann indes nicht ausgeschlossen werden. Eine Verschiebung oder ein Referentenwechsel im Schulungsablauf berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des geschuldeten Kursentgeltes, soweit der Wechsel oder die Verschiebung den Kurs nicht wesentlich beeinträchtigen wird. Das Institut schuldet keinen Schulungserfolg, denn der Erfolg hängt im Wesentlichen von dem Kursteilnehmer ab.

Die Kurse finden 14-täglich, mit Ausnahme der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage, während der Schulzeit statt. Die Kursdauer beträgt in der Regel monatlich 6 Schulstunden. Fällt aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, eine Kurseinheit aus, so bietet das Institut einen Ersatztermin an. Für Workshops/Projekttage gelten individuelle Vereinbarungen.

2.2 Teilnehmeranzahl

Die Mindestteilnehmeranzahl bei allen Kursen beträgt 5. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behält sich das Institut vor, den Kurs zu stornieren und wenn möglich die Teilnehmer in Alternativkurse umzuverteilen.

2.3 Zahlungen

Es gelten die Kursgebühren, die im Kursvertrag vereinbart werden. Die Kursgebühren verstehen sich pro Teilnehmer und sind auch während der Ferienzeit weiter zu zahlen. Alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang der Schulung entstehen, insbesondere Fahrtkosten, sonstige Verpflegungskosten und Unterrichtsmaterialkosten sind vom Teilnehmer selber zu tragen.

2.3.1 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme

Eine nur teilweise Teilnahme an einem Kurs oder einer Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

2.3.2 Zahlungsfrist

Kursgebühren sind gemäß der Vereinbarung zur Fälligkeit zahlbar. Die laufende Kursgebühr wird per Lastschrift jeweils zum 5. eines jeden Kalendermonats abgebucht. Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 2,50 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt. Wird der monatliche Teilbetrag nicht rechtzeitig (d.h. bis zum 5. des Monats) gezahlt, wird der Restbetrag der dann noch verbleibenden Kursgebühr mit sofortiger Wirkung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Im Falle einer einvernehmlichen Umbuchung oder einer seitens des Instituts ausdrücklich bewilligten Stornierung werden zu viel gezahlte Gebühren erstattet.

2.4 Kündigungsfristen

2.4.1 Kündigungsfrist bei befristetem Kurs: keine, der Kurs läuft automatisch aus (siehe Kursdauer im Kursvertrag)

2.4.2 Kündigungsfrist bei fortlaufendem Kurs:

Der erstmögliche Kündigungstermin erfolgt je nach Einstieg individuell (siehe Vertragsunterlagen). Anschließend ist eine Kündigung jeweils zum 31.01. sowie 31.07. des Jahres möglich. Voraussetzung ist, dass die schriftliche Kündigung dem Institut mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Kündigungstermin vorliegt. Die Kündigungsfristen sind Ausschlussfristen und der Eingangsstempel des Instituts ist maßgebend.

2.5 Beratung/Gutachten

Das Institut bietet auch Beratungsleistungen an, die im Institut vor Ort erfolgen oder auch nach Vereinbarung in Schulen und/oder Kindergärten etc. erfolgen. Der Inhalt der Beratungsleistung wird jeweils individuell vereinbart. Ein Erfolg ist dabei nicht geschuldet. Insbesondere hängt die Beratungsleistung und Expertisenerstellung von den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Teilnehmers ab. Die Gebühren für die Dienstleistungen des Instituts wie Diagnostik/Gutachten/Beratung sind alle sofort und ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 2,50 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt.

 

3. Mitwirkungspflichten

Eine der folgenden Voraussetzungen sollte für eine Kursteilnahme vorliegen (Zulassungsvoraussetzungen):

    1. Intelligenztest (IQ-Test)
  • Durchschnittlicher Gesamt-IQ-Wert ab 115 bzw. durchschnittlicher Prozentrang PR ab 85 oder auch
  • Teilhochbegabungen, Werte von 115 bis 130 oder höher in einzelnen Untertests (beschränkte Förderung nach Einzelabsprache möglich)
  • oder

    2. Überspringen einer Klasse

    Soweit Vorkenntnisse oder andere Voraussetzungen erforderlich sind, wird dies im Vertrag gesondert hervorgehoben. Darauf wird jeder Kursteilnehmer bzw. Vertragspartner hingewiesen. Die Kursteilnehmer haben insbesondere pünktlich zum Kurs zu erscheinen. Wiederholtes störendes Verhalten berechtigt zu Kursausschluss (und ggf. Vertragsauflösung) sowie Schadenersatzforderungen. An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen des Kurses den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, bestehen zu Gunsten des Instituts Urheberrechte sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte. Insbesondere behält sich das Institut alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere solche an Übersetzung und Vervielfältigung, vor. Deshalb ist die Vervielfältigung und Verbreitung privat oder gewerblich untersagt – gleich auf welche Weise.

     

    4. Kurswechsel

    Der Wechsel zwischen angebotenen Kursen wird ermöglicht, soweit die Institutsleitung ausdrücklich zustimmt. Die Referenten sprechen lediglich Empfehlungen aus und sind nicht berechtigt, selbstständig einen Wechsel zu veranlassen. Das Institut weist darauf hin, dass ein Kurswechsel zu abweichenden Kursgebühren und Kündigungsfristen führen kann.

     

    5. Pädagogische Maßnahmen

    Das Institut ist berechtigt, aus pädagogischen und erzieherischen Gründen Maßnahmen zur Erhaltung der Kursdisziplin zu ergreifen. Stört der Kursteilnehmer den Unterricht oder fügt er sich nicht in die sozialen Gefüge der Kursgruppe ein, so wird das Institut mit den Erziehungsberechtigten ein erläuterndes Gespräch führen. Nach Gesprächsdurchführung und erneuten Störungen ist das Institut berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder gänzlich von der Kursteilnahme auszuschließen und/oder einen anderen Kurs anzubieten, soweit dies pädagogisch als sinnvoll erscheint. Auch bei einem anteiligen oder gänzlichen Ausschluss wegen überwiegender Störung des Kursteilnehmers bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt. Der Vertragspartner hat von der verbleibenden Kursgebühr einen Schadensersatz in Höhe von 30 % zu zahlen. Es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach.

     

    6. Versicherung

    Der Vertragspartner verpflichtet sich, dauerhaft während der Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung für den Kursteilnehmer abzuschließen und die Versicherungspolice unaufgefordert dem Institut in Kopie vorzulegen.

     

    7. Schulungsort

    Die Kurse finden in der Regel im Institut statt. Feste Kursräume innerhalb des Instituts können nicht zugesichert werden. Kurzfristige Änderungen der Schulungsräume bleiben vorbehalten. Bei Exkursionen oder anderen Veranstaltungen kann der Ort nach vorheriger Ankündigung variieren. Diese sind ebenfalls nach Rückgabe des unterschriebenen Kursvertrages durch die Versicherung abgedeckt.

     

    8. Haftung

    Verletzt das Institut schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet das Institut in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

     

    9. Datenschutz

    Die Eltern nehmen die Rechte und Pflichten bezogen auf den Datenschutz ihrer Kinder wahr. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Personenbezogene Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen. Kundenunterlagen werden sowohl in Papierform als auch digitalisiert geführt. Hier werden ausschließlich die Informationen bzw. Daten des Kindes/der Familie gesammelt und verarbeitet, die zum Zwecke der Förderung im Sinne des Instituts erforderlich sind, sei es, dass Sie uns von Ihnen (oder teilweise Dritten) übermittelt werden. Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und speichern Ihre Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen Speicherfristen vorsehen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Zugriff auf Ihre Daten haben ausschließlich die Institutsleitung, Frau Dr. Oschmann, sowie die MitarbeiterInnen. Letztere sind von uns sorgfältig ausgesucht und haben jeweils eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung unterzeichnet. Ein Austausch mit Ärzten, Lehrern u. a. Personen erfolgt ausschließlich in Absprache mit Ihnen und ohnehin nur unter Vorlage einer von Ihnen vorliegenden Schweigepflichtentbindungserklärung.

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