AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen über Fördermaßnahmen des Instituts für das begabte Kind, Dr. Oschmann GmbH (nachfolgend Institut)

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z. B. TeilnehmerIn, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

  1. Vertragliche Grundlagen

Das Institut ist Anbieter für die intellektuelle und individuelle Förderung von intellektuell begabten Kindern und Jugendlichen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Schulungen und Fördermaßnahmen und die diesbezügliche Beratung.

  1. Inhalt der Leistungen

2.1 Allgemeines zu Fördermaßnahmen und Schulungen durch das Institut

Das Institut verfügt über besonderes Wissen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Schulung und Weiterbildung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Für die jeweilige Fördermaßnahme/Schulung setzt das Institut fachlich und didaktisch geeignete Referenten ein. Ein Referentenwechsel wird nach Möglichkeit vermieden, kann indes nicht ausgeschlossen werden. Eine Verschiebung oder ein Referentenwechsel im Schulungsablauf berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des geschuldeten Kursentgeltes. Das Institut schuldet keinen Schulungserfolg, denn der Erfolg hängt im Wesentlichen von dem Kursteilnehmer ab.

Die Kurse finden 14-täglich, mit Ausnahme der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage, während der Schulzeit statt. Die Kursdauer beträgt in der Regel 3 Schulstunden pro Termin. Fällt aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, eine Kurseinheit aus, so bietet das Institut einen Ersatztermin an. Für Workshops/Projekttage gelten individuelle Vereinbarungen.

2.2 Teilnehmeranzahl

Die Mindestteilnehmeranzahl bei allen Kursen beträgt 5. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behält sich das Institut vor, den Kurs zu stornieren und wenn möglich die Teilnehmer in Alternativkurse umzuverteilen.

2.3 Zahlungen

Es Die Kursgebühren verstehen sich pro Teilnehmer und werden pro Halbjahr berechnet. Daraus ergibt sich eine kontinuierliche monatliche Gebühr.

2.3.1 Keine Minderung bei nur teilweiser Teilnahme

Eine nur teilweise Teilnahme an einem Kurs oder einer Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

2.3.2 Zahlungsfrist

Kursgebühren sind gemäß der Vereinbarung zur Fälligkeit zahlbar. Die laufende Kursgebühr wird per Lastschrift jeweils bis zum 5. eines jeden Kalendermonats eingezogen. Ausnahmen werden per E-Mail angekündigt. Bei verspäteter Zahlung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 2,50 € an. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten bleiben davon unberührt. Wird der monatliche Teilbetrag nicht rechtzeitig (d.h. bis zum 5. des Monats) gezahlt, wird der Restbetrag der dann noch verbleibenden Kursgebühr mit sofortiger Wirkung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Im Falle einer einvernehmlichen Umbuchung oder einer seitens des Instituts ausdrücklich bewilligten Stornierung werden zu viel gezahlte Gebühren erstattet.

2.4 Kündigungsfristen

2.4.1 Kündigungsfrist bei befristetem Kurs: keine, der Kurs läuft automatisch aus (siehe Kursdauer im Kursvertrag)2.4.2 Kündigungsfrist bei fortlaufendem Kurs

Der erstmögliche Kündigungstermin erfolgt je nach Einstieg individuell (siehe Vertragsunterlagen). Anschließend ist eine Kündigung jeweils zum 31.01. sowie 31.07. des Jahres möglich. Voraussetzung ist, dass die schriftliche Kündigung dem Institut mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Kündigungstermin vorliegt. Die Kündigungsfristen sind Ausschlussfristen und der Eingangsstempel des Instituts ist maßgebend.  

  1. Mitwirkungspflichten

Zulassungsvoraussetzungen

  • Intelligenztest (IQ-Test) :Gesamt-IQ-Wert ab 115 bzw. Prozentrang PR ab 85

oder 

  • Teilhochbegabungen, Werte von 115 bis 130 oder höher in einzelnen Untertests (beschränkte Förderung nach Einzelabsprache möglich)

oder

  • Überspringen einer Klasse

Wiederholtes störendes Verhalten berechtigt zu Kursausschluss (und ggf. Vertragsauflösung) sowie Schadenersatz-forderungen. An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen des Kurses den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, bestehen zu Gunsten des Instituts Urheberrechte sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte. Insbesondere behält sich das Institut alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere solche an Übersetzung und Vervielfältigung, vor. Deshalb sind die Vervielfältigung und die Verbreitung privat oder gewerblich untersagt – gleich auf welche Weise.

  1. Kurswechsel

Der Wechsel zwischen angebotenen Kursen wird ermöglicht, soweit die Institutsleitung ausdrücklich zustimmt. Die Referenten sprechen lediglich Empfehlungen aus und sind nicht berechtigt, selbstständig einen Wechsel zu veranlassen. Das Institut weist darauf hin, dass ein Kurswechsel zu abweichenden Kursgebühren und Kündigungsfristen führen kann.

  1. Pädagogische Maßnahmen

Das Institut ist berechtigt, aus pädagogischen und erzieherischen Gründen Maßnahmen zur Erhaltung der Kursdisziplin zu ergreifen. Stört der Kursteilnehmer den Unterricht oder fügt er sich nicht in die sozialen Gefüge der Kursgruppe ein, so wird das Institut ein erläuterndes Gespräch führen. Nach erneuten Störungen ist das Institut berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder gänzlich von der Kursteilnahme auszuschließen und/oder einen anderen Kurs anzubieten, soweit dies pädagogisch als sinnvoll erscheint. Auch bei einem anteiligen oder gänzlichen Ausschluss wegen überwiegender Störung des Kursteilnehmers bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt.

  1. Versicherung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, dauerhaft während der Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung für den Kursteilnehmer abzuschließen und die Versicherungspolice unaufgefordert dem Institut in Kopie vorzulegen.

  1. Schulungsort

Die Kurse finden in der Regel im Institut statt. Feste Kursräume innerhalb des Instituts können nicht zugesichert werden. Kurzfristige Änderungen der Schulungsräume bleiben vorbehalten. Bei Exkursionen oder anderen Veranstaltungen kann der Ort variieren. Diese sind ebenfalls nach Rückgabe des unterschriebenen Kursvertrages durch die Versicherung abgedeckt.

  1. Datenschutz

Die Erziehungsberechtigen nehmen die Rechte und Pflichten bezogen auf den Datenschutz ihrer Kinder wahr. Das Institut behandelt personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Ausschließlich die Informationen bzw. Daten des Kindes/der Familie werden bearbeitet, die zum Zwecke der Förderung im Sinne des Instituts erforderlich sind, sei es, dass sie von Erziehungsberechtigten oder Dritten übermittelt werden. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Speicherfristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Ein Austausch mit Ärzten, Lehrern u. a. Personen erfolgt ausschließlich in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und ohnehin nur unter Vorlage einer vorliegenden Schweigepflichtentbindungserklärung.

Stand Juni 2024

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